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Dornbracht und die Online-Shops
Kein Märchen nach den Gebrüdern Grimm
Wer Ironie nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Ironie sich verschafft und in Umlauf
bringt wird mit Sarkasmus nicht unter 1000 Wörtern bestraft!
anonymus
Es war einmal ein Hersteller, der produzierte wirklich tolle Armaturen und Accessoires für die Bäder und die Küchen
seiner Kunden. Die Produkte waren wirklich Klasse: Bestens verarbeitet, langlebig, mit exzellentem Design -
kurz, sie waren in jedem Punkt einfach exklusiv.
Solche exklusiven Produkte sollten natürlich auch in einer angemessenen Umgebung verkauft werden -
am besten in einer anspruchsvollen, edlen Ausstellung; erklärt und vorgeführt von den besten Verkäufern
und Installateuren.
Doch leider gab es da noch die bösen Online-Händler: Die sparten sich einfach das Geld für eigene Ausstellungsräume
und viel Personal, und boten die Produkte von Dornbracht dafür einfach billiger an! Diese Ungehörigkeit
musste natürlich unterbunden werden, denn wo käme Dornbracht denn hin, wenn jeder Ihre exklusiven Produkte
einfach so über das Internet bestellen könnte?!
Und so entschloss sich das Unternehmen, in die Offensive zu gehen!
Unter dem Motto "Dornbracht stärkt dem Handel den Rücken" - Untertitel: "Offensive gegen Online-Verkauf" - *1)
begann der Hersteller, den bösen Online-Händlern das Leben schwer zu machen, und verbot zunächst die Verwendung
der Original-Produktbilder. Von diesem Verbot waren nicht nur Shops, sondern auch private Homepages *2) betroffen;
gebracht hat es aber wohl nicht viel: Kunden, die sich für die exklusiven Produkte
interessierten, hatten angesichtes der häufig günstigeren Online-Preise wohl kein Problem damit, sich die Bilder
statt im Shop direkt auf der Dornbracht-Homepage anzusehen. Der Online-Handel lief jedenfalls weiter.
Also musste man wohl schwereres Geschütz auffahren, um den bösen Online-Händlern den Spaß zu verderben -
so zumindest geschehen im Falle www.Armaturen-Versand.de:
In 2 Abmahnungen *3) wurde dem Händler aus Berlin zunächst vorgeworfen, er habe einen rechtlichen Fehler im
Warenkorbsystem; dann hieß es, er verwende original Dornbracht-Texte für die Produktbeschreibungen.
Die Verwendung der Produktbeschreibungen fiele im Zweifelsfall ja noch in die Kategorie "Bilderverbot", aber warum
unterzieht Dornbracht den Warenkorb eines führenden Online-Anbieters einer Rechtsprüfung???
Wie dem auch sei:
Knapp 1800 Euro soll der Händler jetzt für die Anwaltsbriefe bezahlen - für manchen kleineren Anbieter würde so
etwas sicherlich das Aus bedeuten. Wie viele Online-Händler nun aus Angst vor ähnlichen Briefen die (wirklich!)
tollen Armaturen jetzt tatsächlich aus Ihren Shops entfernten, kann man nur raten, aber eine abschreckende Wirkung
kann man dieser Maßnahme nicht abstreiten.
Und die Moral aus der Geschichte?
Wie
hier
und
hier
nachzulesen, läuft bei der EU Komission ein Kartellverfahren gegen zahlreiche, europäische Armaturenhersteller,
die in Preisabsprachen verwickelt sein sollen - darunter auch Dornbracht.
Möge sich jeder seine eigene Meinung bilden!
© Dieter Rausch
Quellen:
1) Offizieller Pressetext auf
www.dornbracht.com, -> "Unternehmen" -> "Presse" -> "Archiv 2006"
2) Anschreiben der Fa. Dornbracht an den Betreiber dieser Homepage (mich!) vom August 2007
3) Rechtsanwaltschreiben vom 23.8.2007 und 3.9.2007 an das Unternehmen
Weitere Links zum Thema:
Druck auf Online-Shops seitens Hersteller
Bilderstreit im Sanitärhandel trifft Onlineshops
Dornbracht Offensive - Online Händler erhält Abmahnungen
(Diskussion im Forum HaustechnikDialog)
Disclaimer:
Dieser Artikel ist eine Glosse und spiegelt lediglich in ironischer Form die persönliche Meinung des Autors wieder,
basierend auf oben geschilderten Ereignissen und Quellen. Er ist in keiner Weise repräsentativ oder gar allgemeingültig
und somit weder für die Vervielfältigung noch für Zitate geeignet.
>> Infos über Dornbracht Armaturen
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